Public Private Partnership

Durch eine langfristig vertraglich geregelte Zusammenarbeit zwischen Kommune und Deutscher Marktgilde eG ensteht eine Win-Win-Situation. Die für einen erfolgreichen Wochenmarkt erforderlichen Ressourcen werden von den beiden Partnern zum gegenseitigen Nutzen in einen gemeinsamen Organisationszusammenhang gestellt.

Eindeutige Regelungen im Hinblick auf das Warenangebot, die Nutzung von Versorgungseinrichtungen, Reinigung des Marktplatzes, Verkehrssicherungspflicht und Haftung, Auflagen in Richtung Öffentliche Sicherheit und Ordnung oder die gültigen Teilnahmebestimmungen (Wochenmarktordnung) werden ausgehandelt und festgeschrieben. Feste Ansprechpartner auf beiden Seiten werden benannt und Modalitäten über die Zahlungen einer Miete für den Wochenmarktplatz getroffen.

Das öffentliche Interesse bei wichtigen Grundsatzentscheidungen über das Marktgeschehen (z.B. Neuordnung des Marktes, Öffnungszeiten, Höhe der Standgelder, Warenangebot) wird dadurch gesichert, dass sie nur nach vorheriger Zustimmung der Kommune erfolgen.