Corona-Update: Maskenpflicht auf dem Wochenmarkt (03.11.2020)

03.11.2020 | Die bundesweite Tendenz geht in Richtung Maskenpflicht in Fußgängerzonen und auf dem Wochenmarkt.

Wie schon berichtet, können Sie sich auch im November weiterhin an der frischen Luft mit regionalen und frischen Produkten versorgen. Und gerade jetzt erweist sich der Marktbesuch wieder als tolle Einkaufsalternative unter freiem Himmel.

Damit Sie weiterhin ohne Sorge über den Wochenmarkt schlendern können, möchten wir Sie auf folgendes hinweisen: In vielen Regionen gilt die Maskenpflicht auch unter freiem Himmel, sofern kein Mindestabstand von mind. 1,5 m gewährleistet werden kann. Oft werden insbesondere Fußgängerzonen genannt.

Natürlich geben wir unser Bestes, dass Sie unbesorgt und mit genügend Abstand den Marktbesuch genießen können. Allerdings möchten wir der bundesweiten Tendenz folgen und Sie bitten – um sich und andere bestmöglich zu schützen – bei Ihren Wochenmarktbesuchen grundsätzlich eine Alltagsmaske zu tragen. Bitte informieren Sie sich außerdem, welche Verordnungen in Ihrer Region gelten.

Danke, dass Sie schon jetzt unsere Hygieneregeln so gewissenhaft umsetzen.
Bleiben Sie gesund – wir sehen uns auf dem Wochenmarkt!