Einmalige Ruhetage an Ostern wieder aufgehoben

Sie haben es sicher schon mitbekommen: Anders als gestern angekündigt sollen nun Gründonnerstag und Karsamstag doch keine einmaligen Ruhetage sein.

Für unsere Wochenmärkte bedeutet dies, dass sie an diesen Tagen zu den regulären Zeiten stattfinden können. Bitte beachten Sie jedoch, dass der Karfreitag dennoch ein Ruhetag bleibt. Überall dort, wo unsere Wochenmärkte vom Feiertag betroffen sind, informieren wir Sie vor Ort zu möglichen Verlegungen und Ausweichterminen.