Neue Corona-Regelungen, Ostern und der Wochenmarkt

23.03.2021 | Müssen die Wochenmärkte am Gründonnerstag und Karsamstag ausfallen?

Liebe Wochenmarktbeschicker, in der vergangenen Nacht haben Bund und Länder für die Tage an und um Ostern weitere Einschränkungen beschlossen. Unter anderem sollen Gründonnerstag (1. April) und Karsamstag (3. April) einmalig als „Ruhetag“ behandelt werden – was für unsere Wochenmärkte an diesen Tagen voraussichtlich einen Ausfall zur Folge hat.

Wir arbeiten bereits an einer möglichen Lösung und stehen mit den Kommunen von betroffenen Märkten in Kontakt. Um unseren Beschickern eine Verkaufsalternative zu ermöglichen, versuchen wir mit Hochdruck eine Ausweichmöglichkeit für Mittwoch, den 31.03. zu realisieren.

Wir hoffen so viele Märkte wie möglich auf diesen Tag vorziehen zu können.
Bitte haben Sie während der Planungs- und Verhandlungsphase noch etwas Geduld und seien Sie versichert, dass wir als Marktgilde bemüht sind, alle möglichen Optionen für unsere Händler umzusetzen.