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Neuausrichtung des Abendmarktes am Rudolfplatz: Deutsche Marktgilde übernimmt die Veranstaltung

Ab dem 30. April 2026 wird am Kölner Rudolfplatz ein abendlicher Wochenmarkt unter Regie der Deutschen Marktgilde stattfinden. Die Besucher erwartet ein frisches Marktangebot in entspannter Abendatmosphäre, das zum Verweilen, Genießen und Einkaufen nach dem Feierabend einlädt.

„Wir freuen uns mitteilen zu können, dass ab dem 30. April ein neues Format unter dem Namen MarktTreff Rudolfplatz im Herzen Kölns etabliert wird. Der Markt wird jeden Donnerstag von 16 bis 21 Uhr stattfinden.“, sagt Martin Rosmiarek, Niederlassungsleiter der Deutschen Marktgilde. Der Erfolg des bisherigen Abendmarktes für die Kölnerinnen und Kölner ist unbestritten: „Uns ist bewusst, wie stark der Markt als Ort der Begegnung, des Austauschs und des gemeinschaftlichen Erlebens verankert war. Die große öffentliche Resonanz unterstreicht, welchen Stellenwert der Abendmarkt „meet and eat“ als fester Bestandteil des städtischen Lebens hatte. Der frühere Veranstalter hat hier mit großem Engagement ein Format etabliert, das viele Menschen begeistert hat. Dass die angekündigten Veränderungen viele Menschen bewegen, ist daher sehr gut nachvollziehbar.“ 

Allerdings muss die zukünftige Durchführung des Marktes innerhalb klar definierter rechtlicher Rahmenbedingungen erfolgen, die die Stadt Köln zu beachten hat. Maßgeblich sind hierbei die Vorgaben der Gewerbeordnung, die auch Grundlage für das von der Stadt durchgeführte Interessenbekundungsverfahren war an dem die Deutsche Marktgilde teilgenommen hat. 

Die Expertise der Deutschen Marktgilde liegt in der Entwicklung und Organisation moderner Wochenmärkte. Entsprechend wird auch am Rudolfplatz ein Konzept umgesetzt, das sich konsequent an den rechtlichen Vorgaben für einen Wochenmarkt orientiert und gleichzeitig eine hohe Aufenthaltsqualität bietet.

Die Gewerbeordnung (§ 67 GewO) definiert klar, welche Waren angeboten werden dürfen und in welchem Rahmen sich ein Wochenmarkt bewegen kann. Dabei ist der Verkauf von alkoholischen Getränken nur eingeschränkt möglich – konkret ausschließlich dann, wenn diese aus selbstgewonnenen Erzeugnissen des Weinbaus, der Landwirtschaft oder des Obst- und Gartenbaus stammen. Vor diesem Hintergrund sind Veränderungen gegenüber dem bisherigen Format unausweichlich und werden sich auch im Erscheinungsbild des Marktes widerspiegeln. 

Alle Neuigkeiten rund um den MarktTreff Rudolfplatz finden Sie jederzeit auf Instagram: MarktTreff Rudolfplatz